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Sechs Parteien und eine Wählergruppe wollen in den Bezirkstag Pfalz
Bezirkswahlausschuss hat über Zulassung entschieden
Sechs Parteien und eine Wählergruppe hat der Bezirkswahlausschuss für die Wahl zum Bezirkstag Pfalz am 7. Juni zugelassen. Somit hat er alle Anträge, die von den Parteien und der Wählergruppe fristgerecht bis zum 27. April eingereicht wurden, einstimmig angenommen. In folgender Reihenfolge werden die Listen bei den Kommunalwahlen auf dem gelbfarbenen Stimmzettel aufgeführt: SPD, CDU, FDP, FWG, Grüne, Republikaner und Linke.
Während der Wähler bei den Wahlen zu den Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen die Reihenfolge der Kandidaten innerhalb der Listen verändern kann und sogar die Möglichkeit hat, seine Stimmen auf verschiedene Listen zu verteilen, ist dies bei der Wahl zum Bezirkstag Pfalz nicht möglich: Er darf nur genau eine Liste ankreuzen. In dieser Legislaturperiode waren die CDU mit zwölf, die SPD mit acht, die FWG mit drei und die Grünen, die FDP und die Republikaner mit je zwei Sitzen vertreten. Erstmals entfällt die Fünf-Prozent-Klausel. Am 19. Juni trifft sich der siebenköpfige Wahlausschuss unter Vorsitz des Bezirkstagsvorsitzenden Theo Wieder, zugleich Bezirkswahlleiter, erneut, um das amtliche Endergebnis der Wahl festzustellen. Die konstituierende Sitzung des neuen Bezirkstags Pfalz findet dann am Freitag, 28. August, um 10 Uhr auf dem Hambacher Schloss statt.



