Acht Parteien und eine Wählergruppe hat der Bezirkswahlausschuss für die Wahl zum Bezirkstag Pfalz am 25. Mai zugelassen. Damit hat er neun von zehn Anträgen, die fristgerecht bis zum 7. April eingereicht worden waren, einstimmig angenommen; da die Piraten keine Unterstützungsunterschriften beigefügt hatten, musste der Wahlausschuss diese Partei ablehnen. In folgender Reihenfolge werden die Listen bei den Kommunalwahlen auf dem gelbfarbenen Stimmzettel aufgeführt: SPD, CDU, Grüne, FDP, FWG, Republikaner, AfD, Linke und NPD.
Während der Wähler bei den Wahlen zu den Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen die Reihenfolge der Kandidaten innerhalb der Listen verändern kann und sogar die Möglichkeit hat, seine Stimmen auf verschiedene Listen zu verteilen, ist dies bei der Wahl zum Bezirkstag Pfalz nicht möglich: Er darf nur genau eine Liste ankreuzen. In der zu Ende gehenden Legislaturperiode ist die CDU mit elf, die SPD mit neun, die FDP mit drei, die FWG und die Grünen mit je zwei Sitzen vertreten; je einen Sitz hatten die Republikaner und die Linke, deren Mitglied 2012 aus ihrer Partei austrat und seitdem parteilos dem Bezirkstag Pfalz angehört. Erneut entfällt die Fünf-Prozent-Klausel. Am 5. Juni trifft sich der siebenköpfige Wahlausschuss erneut, um das amtliche Endergebnis der Wahl festzustellen. Die konstituierende Sitzung des neuen Bezirkstags Pfalz findet dann am Freitag, 4. Juli, um 10 Uhr auf dem Hambacher Schloss bei Neustadt an der Weinstraße statt.