Historischer Hintergrund

Parlament für die Pfälzerinnen und Pfälzer seit 200 Jahren

  • 1816: Erste Sitzung des damaligen „Landrath des Rheinkreises“
  • seit 1838 „Pfalz“
  • 1919: Umbenennung des „Landraths“ in „Kreistag“
  • seit 1950 „Bezirkstag Pfalz“
  • höchstes Organ des Bezirksverbands Pfalz

 

„Protocoll ueber die Verhandlungen des Landrathes“ aus dem Jahr 1816

Die erste Sitzung im Jahr 1816

Am 6. Dezember 1816 vormittags um 10 Uhr trat der „Landrath des Rheinkreises“ (seit 1838 „Pfalz“) erstmals zu einer Sitzung in Speyer zusammen. In beinahe ununterbrochener Kontinuität setzt der heutige Bezirkstag Pfalz das erfolgreiche Wirken seines vor 200 Jahren vom bayerischen König gegründeten Ahnherren fort. Die „Männer der ersten Stunde“ entstammten ausschließlich vermögenden und höheren Bürger- und Bildungsschichten der Pfalz. Sie erlangten ihre Mitgliedschaft im „Landrath“ ausschließlich durch königliche Berufung.

 

„Pfälzisches Parlament“

Das 1919 in „Kreistag“ umgetaufte Gremium wurde durch freie, gleiche und allgemeine Wahl bestimmt, so dass ihm fortan auch Frauen angehören durften. Nach dem durch den Nationalsozialismus verschuldeten völligen Zusammenbruch kam es auf Druck der französischen Militärregierung bei der Gründung des Landes Rheinland-Pfalz zur Wiederbelebung des „pfälzischen Parlaments“. Dieses trägt seit seiner Neukonstituierung 1950 den Namen „Bezirkstag Pfalz“. Er setzt sich als höchstes Organ des Bezirksverbands Pfalz in der Tradition des „Landraths“ nachhaltig für die Belange der Pfalz ein und bemüht sich zudem unablässig für die Verbesserung der Lebensqualität aller Pfälzerinnen und Pfälzer.